Allgemeine Geschäftsbedingungen der Clock Commerce
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise
Die Preise gelten ab Werk incl. Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19% und Lieferkosten.
Druckkosten, Layout u.a. werden gesondert in Rechnung gestellt.
Falls nach Auftragsbestätigung Preis- oder Lohnerhöhungen oder sonstige verteuernde Umstände eintreten ist der Lieferer berechtigt den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
Die Preiserhöhung ist zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruht, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb angemessener Zeit angezeigt werden.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Lieferers verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers auf Anfrage zu versichern.
5. Lieferung
Teillieferungen sind zulässig, soweit gegenteiliges nicht ausdrücklich vereinbart ist. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abgangs der Lieferung im Werk des Lieferers. Sie gelten nur ungefähr. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Energie- und Rohstoffmangel oder durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren erfolglosen Ablauf, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
Der Käufer muss einen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware, schriftlich mitteilen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch 2 Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigtet und rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz des mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist berechtigt, an den Verkäufer abgetretene Forderungen für dessen Recht und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Käufer die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das Mit(Eigentum) des Verkäufers durch Verbindung, so wird jetzt bereits vereinbart, dass das mit(Eigentum) des Käufers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Mit(Eigentum) des Verkäufers unentgeltlich. Die vorbezeichneten Sicherheiten werden dem Verkäufer gewährt bis zur Erfüllung aller Forderungen. Auf Verlangen gibt der Verkäufer diese nach seiner Wahl frei, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 50 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen brutto zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
10. Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.